Aufnahmevoraussetzungen
Die Weiterbildung an unserer Fachschule kann aufgenommen werden, wenn
1. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben und
2. eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossenen wurde und mindestens ein Jahr Berufstätigkeit vorliegt.
Bzgl. möglicher Ausnahmeregelungen / Anerkennungen im Einzelfall wie z. B. die eine einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gern! beratung@ta-bs.eu oder Kontakt
Haben Sie ein bereits begonnenes Studium vorzuweisen, welches aber nicht weiter geführt werden kann?
Das Motto der TAB: Nicht aussteigen – sondern nur umsteigen!
Wir als TAB reden nicht nur, sondern wir handeln, indem wir Ihnen ein persönliches und ausführliches Beratungsgespräch anbieten. Als Grundlagen der Beratung benötigen wir von Ihnen die Zeugnisse (Allgemeine Hochschulreife, Fachoberschulzeugnis, etc.) und die bisher erbrachten Studienleistungen der Hochschule (CTS-Punkte). Auf dieser Basis werden wir Ihnen ein persönliches Angebot zur Beschulung an der TAB erstellen. Je nach Studienleistungen kann es sein, dass Sie sogar in die Oberstufe eingeschult werden können. Dabei werden möglicherweise Noten von Ihren bisherigen Zeugnissen für das Abschlusszeugnis der TAB übernommen. Sollten Nachweise bzw. Leistungen für das Abschlusszeugnis fehlen, können diese begleitend zum Schulbesuch nachgeholt werden. Wie bereits beschrieben, ist eine individuelle Anerkennung bzw. Prüfung der bisherigen Schul- und Studienleistungen möglich. Der Abschluss des „Staatlich geprüften Technikers“ ist dem Bachelor of Engineering/Science bzgl. des Deutschen Qualifikationsrahmens gleichwertig (DQR 6).
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Unterlagen an die E-Mail-Adresse: info(at)technikakademie-bs(dot)de
Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Ausbildung an der TAB!