Aufnahmevoraussetzungen
In die zweijährige Fachschule der genannten Fachrichtungen kann aufgenommen werden, wer
1. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss besitzt.
2. als berufliche Erstausbildung
- eine erfolgreich abgeschlossene für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung - bei einer bundesrechtlich geregelten Stufenausbildung eine Berufsausbildung der letzten Stufe - und eine mindestens einjährige entsprechende Berufstätigkeit
- den Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten und eine anschließende einjährige entsprechende Berufstätigkeit oder
- eine für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von sieben Jahren aufweist und
3. den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
Die reguläre Bewerbungsfrist für eine Aufnahme an der Technikakademie der Stadt Braunschweig endet jeweils Ende Februar des Jahres, in dem Sie Ihre Ausbildung beginnen wollen. In Einzelfällen ist eine spätere Anmeldung möglich.
Sollten Sie keine Onlinebewerbung durchführen können, so finden Sie die Bewerbungsunterlagen unter Service > Downloads.
Haben Sie ein bereits begonnenes Studium vorzuweisen, welches aber nicht weitergeführt werden kann?
Dann lesen Sie bitte oben rechts weiter!
Haben Sie ein bereits begonnenes Studium vorzuweisen, welches aber nicht weiter geführt werden kann?
Das Motto der TAB: Nicht aussteigen – sondern nur umsteigen!
Wir als TAB reden nicht nur, sondern wir handeln, indem wir Ihnen ein persönliches und ausführliches Beratungsgespräch anbieten. Als Grundlagen der Beratung benötigen wir von Ihnen die Zeugnisse (Allgemeine Hochschulreife, Fachoberschulzeugnis, etc.) und die bisher erbrachten Studienleistungen der Hochschule (CTS-Punkte). Auf dieser Basis werden wir Ihnen ein persönliches Angebot zur Beschulung an der TAB erstellen. Je nach Studienleistungen kann es sein, dass Sie sogar in die Oberstufe eingeschult werden können. Dabei werden möglicherweise Noten von Ihren bisherigen Zeugnissen für das Abschlusszeugnis der TAB übernommen. Sollten Nachweise bzw. Leistungen für das Abschlusszeugnis fehlen, können diese begleitend zum Schulbesuch nachgeholt werden. Wie bereits beschrieben, ist eine individuelle Anerkennung bzw. Prüfung der bisherigen Schul- und Studienleistungen möglich. Der Abschluss des „Staatlich geprüften Technikers“ ist dem Bachelor of Engineering/Science bzgl. des Deutschen Qualifikationsrahmens gleichwertig (DQR 6).
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Unterlagen an die E-Mail-Adresse: info(at)technikakademie-bs(dot)de
Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Ausbildung an der TAB!